Re: Kontaktlinsen/Kostenübernahme

Von: Prof. Dr. B. Käsmann
Remote Name: 134.96.149.52
Date: 06 Apr 2005
Time: 05:04:09

Kommentar

Ihre Tochter hat Achromatopsie - nehme ich mal an. Das ist garnicht so einfach. Die Indikation "Netzhauterkrankung mit Blendungsempfindlichkeit" steht nur im Hilfsmittelkatalog für getönte Brillen, nicht aber für CL. Die CL stehen nur als erstattungsfähig darin bei "Substanzdefekten der Regenbogenhaut". Man sollte so argumentieren: den Blendschutz braucht sie dringendst, die A. ist ja die Sehbehinderung mit der höchsten Blendempfindlichkeit. Mit den CL wird noch eine seitliche Abdeckung erreicht, die durch eine Brille nicht erreicht werden kann (doch - mit Seitenschutz --> dann aber Verlust von gesichtsfeld und Orientierungsprobleme). Wenn die KK sich darauf nicht einlässt, evtl fragen, ob sie zumindest den Anteil übernehmen, die eine getönte hochqualitative Brille mit Seitenschutz kosten würde. Die Hilfsmittelrichtlinien werden immer enger, ein Trauerspiel. Viel Glück und alles Gute, Prof Dr Barbara Käsmann

 

 

 

 

 

 

 

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